Steuerliche Grundlagen: Was ist Mining rechtlich?
Mining aus Sicht des Finanzamts
Bitcoin-Mining ist die Schaffung von Wirtschaftsgütern (BTC) durch Bereitstellung von Rechenleistung
Was Mining NICHT ist
- Kein Kapitalertrag (wie Zinsen)
- Keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Keine Dividende oder Gewinnausschüttung
- Kein Glücksspiel (trotz Zufallskomponente)
Was Mining IST
- Sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) bei Hobby-Mining
- Gewerbliche Einkünfte (§15 EStG) bei systematischem Betrieb
- Anschaffung von Wirtschaftsgut BTC
- Evtl. Liebhaberei (keine steuerbare Tätigkeit)
Liebhaberei-Regelung verstehen
Was ist Liebhaberei?
Eine Tätigkeit, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und dauerhaft Verluste macht
Wann liegt Liebhaberei vor?
Das Finanzamt prüft objektive Kriterien:
- Dauerhafte Verluste: Über mehrere Jahre (>5 Jahre) keine Gewinne
- Keine Gewinnerzielungsabsicht: Offensichtlich, dass Profit unmöglich ist
- Hobby-Charakter: Nebentätigkeit, geringer Umfang
- Geringe Einnahmen: Typischerweise unter 256€/Jahr (Freigrenze)
Liebhaberei-Test für Hobby-Mining
| Kriterium | ESP32 | Bitaxe Gamma | Avalon Nano 3 |
|---|---|---|---|
| Jahresertrag | 6 € | 20 € | 100 € |
| Jahreskosten (Strom) | 5 € | 43 € | 330 € |
| Jahresverlust | -4 € | -23 € | -230 € |
| Liebhaberei? | Sehr wahrscheinlich JA | Wahrscheinlich JA | Unklar (höhere Erträge) |
| Steuerliche Folge | Keine Steuern, aber Verluste nicht absetzbar | Keine Steuern, aber Verluste nicht absetzbar | Erträge steuerpflichtig wenn >256€ |
Vorsicht: Liebhaberei ist nicht immer vorteilhaft!
Vorteil: Keine Steuern auf die geringen Erträge
Nachteil: Verluste können NICHT mit anderen Einkünften verrechnet werden
Verlust: -4€
→ Verlust NICHT absetzbar
→ Erträge NICHT steuerpflichtig
Verlust: -230€
→ Verlust absetzbar (Verrechnung mit anderen Einkünften)
→ Erträge steuerpflichtig (aber unter Freigrenze)
Freigrenze 256€ optimal nutzen
§22 Nr. 3 EStG: Freigrenze für sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte unter 256€ pro Jahr sind steuerfrei
Wichtig: Freigrenze, nicht Freibetrag!
Freigrenze bedeutet: Bei Überschreitung werden ALLE Einkünfte steuerpflichtig, nicht nur der überschreitende Teil
250€ Jahresertrag
→ 0€ Steuern
260€ Jahresertrag
Steuersatz z.B. 30%
→ 78€ Steuern auf 260€!
Die Cliff-Effekt: 10€ mehr Ertrag können 78€ Steuern bedeuten!
Optimierungsstrategien für die 256€-Grenze
Strategie 1: Zeitpunkt der Auszahlung steuern
Pool-Auszahlungen werden im Zeitpunkt des Zuflusses besteuert (nicht Erarbeitung)
Sie haben im Dezember 200€ im Pool-Guthaben
Lassen Sie die Auszahlung auf Januar verschieben
→ 200€ zählen für nächstes Steuerjahr
Strategie 2: Auszahlungsminimum wählen
Pool mit hohem Minimum wählen, sodass Auszahlungen über Jahre gestreckt werden
Bitaxe verdient 20€/Jahr
Pool-Minimum: 0,001 BTC (100€)
→ Erst nach 5 Jahren Auszahlung = 0€ Steuer/Jahr
Achtung: Risiko dass Pool offline geht!
Strategie 3: HODL statt verkaufen
Mining-Erträge werden bei Zufluss versteuert (BTC-Wert am Zuflusstag)
Nach 1 Jahr Haltefrist: Steuerfrei (§23 EStG)
→ Kursgewinne nach 1 Jahr nicht steuerpflichtig!
Privates vs. gewerbliches Mining
Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Mining ist entscheidend für Ihre steuerliche Behandlung. Während die meisten Hobby-Miner im privaten Bereich bleiben, kann ab einer gewissen Größenordnung eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden.
Detaillierter Vergleich der beiden Kategorien
| Kriterium | Privates Mining | Gewerbliches Mining |
|---|---|---|
| Rechtliche Einordnung | §22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) | §15 EStG (gewerbliche Einkünfte) |
| Gewinnerzielungsabsicht | Kann fehlen (Liebhaberei möglich) | Muss vorliegen |
| Gewerbeanmeldung | Nicht erforderlich | Pflicht! |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja, ab 24.500€ Gewinn |
| IHK-Beiträge | Nein | Ja |
| Betriebsausgaben absetzbar | Nur in Höhe der Einnahmen | Vollständig absetzbar |
| Verlustverrechnung | Begrenzt | Unbegrenzt mit anderen Einkünften |
| Typisches Szenario | 1-5 Hobby-Miner, <500€ Ertrag/Jahr | Mining-Farm, >10.000€ Umsatz/Jahr |
Wann wird Mining gewerblich?
Das Finanzamt prüft nach folgenden Kriterien:
- Nachhaltigkeit: Systematischer, dauerhafter Betrieb über Jahre
- Gewinnerzielungsabsicht: Objektiv erkennbar (hohe Investition, professionelles Setup)
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Mining für externe Pools, nicht nur Eigennutz
- Umfang: Mehrere Miner, signifikante Investitionen (>5.000€), hohe Stromkosten
Mining-Erträge in der Steuererklärung
Wo werden Mining-Erträge eingetragen?
Privates Mining (unter 256€)
Zeile: Zeile 4-6 "Sonstige Leistungen"
Eintrag: Mining-Erträge in Euro (Wert bei Zufluss)
Bei Liebhaberei: Gar nicht eintragen
Privates Mining (über 256€)
Einnahmen: Alle Mining-Auszahlungen (BTC-Wert in € bei Zufluss)
Ausgaben: Strom, Abschreibung Hardware, Internet
Steuern auf Gewinn (Einnahmen - Ausgaben)
Gewerbliches Mining
Zusätzlich: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz
Gewerbesteuer: Ab 24.500€ Gewinn
Steuerberater empfohlen!
Beispiel: Steuererklärung für Bitaxe Gamma (privat)
Szenario: Mining-Erträge 180€/Jahr
3x Pool-Auszahlungen à 60€ = 180€
(Wert in EUR am Tag der Auszahlung)
Ausgaben:
Stromkosten: 43€
Abschreibung Bitaxe (200€ über 3 Jahre): 67€
Internet-Anteil (geschätzt 1%): 5€
Gesamt-Ausgaben: 115€
Gewinn: 180€ - 115€ = 65€
Steuer:
Unter Freigrenze (256€)
→ 0€ Steuern
Obwohl Erträge vorhanden sind, bleiben diese steuerfrei, da Gewinn unter 256€ liegt.
Aufzeichnungspflichten
Was muss dokumentiert werden?
Auch bei Liebhaberei sollten Sie vollständige Aufzeichnungen führen, falls das Finanzamt Nachweise verlangt
Mining-Einnahmen
- Datum jeder Pool-Auszahlung
- Menge in BTC
- EUR-Wert am Zuflusstag
- Welcher Pool
- Screenshot/Export Pool-Dashboard
Tool-Tipp: CoinTracking, Accointing oder Excel-Tabelle
Betriebsausgaben
- Kaufbelege Hardware (Rechnung, Datum)
- Stromverbrauch gemessen (kWh/Monat)
- Jahresstromrechnung
- Internet-/Netzwerkkosten (anteilig)
- Wartung, Reparaturen
Wichtig: Belege 10 Jahre aufbewahren!
Späterer BTC-Verkauf
- Anschaffungsdatum (= Mining-Zufluss)
- Anschaffungspreis (= EUR-Wert bei Zufluss)
- Verkaufsdatum
- Verkaufspreis
- Verwendete Exchange
Haltefrist: Nach 1 Jahr steuerfrei (§23 EStG)
Beispiel: Vollständige Dokumentation
Excel-Vorlage für Mining-Tracking
| Datum | Pool | BTC-Menge | BTC-Kurs (€) | EUR-Wert | Kategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 15.03.2025 | Slush Pool | 0,0002 BTC | 98.500€ | 19,70€ | Mining-Ertrag |
| 20.03.2025 | Amazon | - | - | -200€ | Hardware-Kauf (Bitaxe) |
| 31.03.2025 | Strommessung | - | - | -3,60€ | Stromkosten März |
| 15.06.2025 | Slush Pool | 0,0002 BTC | 102.000€ | 20,40€ | Mining-Ertrag |
Diese Tabelle macht Steuererklärung und Finanzamt-Prüfungen einfach.
Besteuerung beim späteren BTC-Verkauf
Zwei Besteuerungsmomente
Mining-Erträge werden ZWEIMAL steuerlich relevant: Beim Mining (Zufluss) und beim Verkauf
Besteuerungslogik verstehen
-
1
Mining-Zufluss: Sie minen 0,001 BTC bei Kurs 100.000€
→ Ertrag: 100€ (zu versteuern wenn >256€ Jahresertrag)
-
2
Haltefrist: Sie halten den BTC 1 Jahr und 1 Tag
→ Anschaffungspreis: 100€ (aus Schritt 1)
-
3
Verkauf: Sie verkaufen bei Kurs 150.000€ für 150€
→ Gewinn: 50€ (150€ - 100€) = STEUERFREI nach 1 Jahr!
Spekulationsfrist nutzen (§23 EStG)
Regel: Kryptowährungen sind nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei veräußerbar
Verkauf vor 1 Jahr
Verkauf nach 11 Monaten: 150€
Gewinn: 50€
→ Steuerpflichtig (pers. Steuersatz)
Verkauf nach 1 Jahr
Verkauf nach 13 Monaten: 150€
Gewinn: 50€
→ STEUERFREI!
Optimal: Mining-BTC mindestens 1 Jahr halten, dann steuerfrei verkaufen!
Steuer-Checkliste für Mining
Vor dem Mining-Start
- ✓ Erwartete Jahreserträge berechnet (<256€ = steuerfrei)
- ✓ Dokumentationssystem eingerichtet (Excel/CoinTracking)
- ✓ Entschieden: Privat oder potenziell gewerblich?
- ✓ Pool mit passendem Auszahlungsminimum gewählt
Während des Jahres
- ✓ Jede Pool-Auszahlung dokumentiert (Datum, BTC, EUR-Wert)
- ✓ Stromkosten monatlich erfasst
- ✓ Hardware-Belege aufbewahrt
- ✓ Laufend Jahressumme prüfen (Freigrenze 256€!)
Bei der Steuererklärung
- ✓ Alle Einnahmen summiert
- ✓ Alle Ausgaben summiert (Strom, Abschreibung)
- ✓ Gewinn berechnet (Einnahmen - Ausgaben)
- ✓ Anlage SO ausgefüllt (wenn >256€)
- ✓ Bei Gewerblichkeit: Steuerberater konsultiert